Vinocast Folge 16: Weinrecht entalkoholisierter Weine
Seit dem 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten der neuen EU VO 2021/2117 unterliegen entalkoholisierte Weine nicht mehr dem Lebensmittelrecht, sondern dem Weinrecht. Und plötzlich dürfen die "alkoholfreien Weine" nur noch als entalkoholisierte Weine bezeichnet werden, oder? Welche Rebsorten dürfen aufs Etikett? Womit darf nun die Süße eingestellt werden?
Diese und weitere Aspekte besprechen Bernhard Schandelmaier und Johanna Hartmann in einer neuen Folge des Vinocast.
Kommentare
Neuer Kommentar